Entzug und Therapie

Der Entzug / die Entgiftung

Wenn du schon Entzugserscheinungen hast, dann ist das dringend behandlungsbedürftig. Entzugserscheinungen können erheblich sein und ggf mit Krampfanfällen, Bewusstseinsverlust oder anderen medizinischen Risiken einhergehen. Sie müssen somit medizinisch begleitet werden und sollten keinesfalls auf eigene Faust unternommen werden. Es gibt einen ambulanten oder stationären Entzug, beides wird ärztlich begleitet und von einer Krankenkasse finanziert. 

Der stationäre Entzug findet in psychiatrischen Einrichtungen oder auf den internistischen Stationen von Allgemeinkrankenhäusern statt. Zu der körperlichen Entgiftung werden begleitend auch Einzel-und Gruppengespräche oder die Teilnahme an Selbsthilfegruppen ermöglicht. In den entsprechenden Kliniken bietet dir der Sozialdienst vor Ort an, dich beim Antragsverfahren hinsichtlich weiterführenden Entwöhnungsbehandlungen in einer Klinik zu unterstützten. Solltest du das nicht schon mit deiner Beratungsstelle auf den Weg gebracht haben, nimm dieses Angebot unbedingt an. Es ist wichtig für dich mit einer von den beiden Stellen zusammenzuarbeiten, da diese auch den Sozialbericht für dich schreiben. Dieser ist notwendig für das Antragsverfahren für deine Entwöhnungsbehandlung.

Das Antragsverfahren für deine Entwöhnungsbehandlung

Im Entzug bzw der Entgiftung findest du gemeinsam mit dem Fachpersonal heraus ob eine ambulante oder weitere stationäre Behandlung für dich erforderlich ist. Der Sozialdienst vor Ort, oder deine Beratungsstelle werden dann gemeinsam mit dir alle weitern Schritte veranlassen. 

Es wird ein Antrag an den zuständigen Leistungsträger gestellt, dieser beinhaltet zudem auch noch den o.g. Sozialbericht und das ärztliche Gutachten. Außerdem kannst du bereits in diesem Antrag eine „Wunschklinik“ angeben. Der Antrag muss innerhalb von 14 Tagen von dem entsprechenden Leistungsträger bearbeitet werden.

In der dann folgenden Bewilligung durch den zuständigen Leistungsträger stehen dann für dich die nötigen Informationen wie der Beginn der Entwöhnungsbehandlung, die Dauer der Behandlung und auch die bewilligte Klinik. Es kann sein, dass dir vom Leistungsträger eine andere Klinik vorgeschlagen wird. Wenn du damit nicht einverstanden bist, hast du die Möglichkeit, durch Vorbringung nachvollziehbarer Gründe, im

Rahmen des Wunsch- und Wahlrechts (§ 9 SGB IX) Widerspruch einzulegen. Auch hier kannst du dir beim Ausfüllen des Widerspruchs Unterstützung durch die Beratungsstelle, Sozialdienst oder durch deinen BAP holen.

Kontakt

Diakonin Svenja StörmerBAP Sucht & Psyche


Betriebliche Suchtprävention

Zur Kirche 2
32549 Bad Oeynhausen

Der Aufenthalt in einer Fachklinik

Die häufigsten Entwöhnungsangebote finden in einer stationären Behandlungseinrichtung statt. Hier findet im Grunde nicht nur der weitere körperliche, sondern auch eine psychische Entwöhnung statt. Natürlich gibt es auch ambulante Entwöhnungsangebote. Bei einer ambulanten Entwöhnungstherapie bist du ganztägig in einer therapeutischen Einrichtung und nimmst genauso die Angebote wahr wie in einer stationären Klinik. Du bist dann nur eben abends zuhause. 

Welche Form der Therapie die richtige für dich ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab und sollte im Vorfeld gut mit der Beratungsstelle, dem Sozialdienst oder der Betrieblichen Ansprechperson (BAP) besprochen werden.

Du musst dich mit dem therapeutischen Angebot wohl fühlen, denn dann kannst du die Therapie für dich am ehesten erfolgreich abschließen. In jeder Therapieform wird das Behandlungsangebot persönlich für dich ausgerichtet und ein sehr qualifiziertes Team steht dir zur Seite. Neben medizinisch-therapeutischen Elementen, gibt es auch Sport- und Bewegungsangebote. Auch deine sozialen und seelischen Gesichtspunkte, die deiner Abhängigkeitserkrankung zu Grunde liegen werden gemeinsam mit dir aufgearbeitet. Du wirst einen persönlichen Bezugstherapeuten zur Seite gestellt bekommen, mit dem du deine Therapieziele erarbeitest. Als zeitlichen Rahmen solltest du dich bei einer Alkoholerkrankung auf 8 bis 16 Wochen Aufenthalt in einer Klinik einrichten. Bei Drogenabhängigkeit liegt die Behandlungsdauer durchschnittlich zwischen 16 und 26 Wochen.