Ich möchte helfenAls Führungskraft

Arbeitsschutz/Fürsorgepflicht

Sämtliche Maßnahmen zum Arbeitsschutz sind im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verankert. In diesem Gesetz wird sehr deutlich beschrieben, welche Aufgaben durch den Arbeitgeber zu übernehmen sind und wozu er gegenüber seinen Mitarbeitenden verpflichtet ist. 

Besteht der Verdacht eines Suchtmittelmissbrauchs gegenüber einer Kollegin oder einem Kollegen kommt dem Arbeitgeber, und somit der zuständigen Führungskraft, eine besondere Aufgabe zu. Die Dienstvereinbarung Suchtmittelmissbrauch der Diakonischen Stiftung Wittekindshof beinhaltet sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch Handlungsgrundlagen für den Vorgesetzten im Umgang mit dem betroffenen Kollegen/der Kollegin.Sie ist für dich als Führugskraft ein wichtiges und verpflichtendes Arbeitsmittel im Umgang mit auffällig gewordenen Mitarbeitenden hinsichtlich einer Suchtmittelerkrankung bzw. eines Suchtmittelmissbrauchs.Du findest die Dienstvereinbarung im internen QM-Handbuch.

Als Führungskraft hast du natürlich gegenüber deinem Team eine Verantwortung. Dazu gehört der suchterkrankte Mensch genauso wie die übrigen Teammitglieder. Werden persönliche Veränderungen bei einem Kollegen oder einer Kollegin festgestellt, die ggf. auch mit Verfehlungen im Dienst einhergehen ist ein persönliches Gespräch mit der betroffenen Person nötig. 

Helfen bedeutet in diesem Fall, offen mit dem Thema Suchterkrankung umzugehen und für alle Beteiligten ansprechbar zu sein. Wenn der Eindruck entsteht, dass weder der Suchterkrankte noch die anderen Teammitglieder darüber offen reden können, dann wirst du auch in einem persönlichen Gespräch keinen Zugang finden. 

Jetzt fragst du dich sicherlich, wie so ein Gespräch am Besten zu führen ist. Um sich dafür gut vorzubereiten, gibt es mehrere Möglichkeiten für dich.

Als BAP-P kann ich dich dazu gerne beraten. 

Aber auch im Netz gibt es sehr gute Handlungshilfen. Auf der Seite der DHS (Deutsche Hauptstelle für Suchterkrankung) findest du zu dem Thema „Alkohol am Arbeitsplatz: Eine Praxishilfe für Führungskräfte“ eine Broschüre mit wichtigen Informationen, die du dir als PDF downloaden kannst.

Auf der Seite der DAK findest du ein Video mit einem Beispiel einer Gesprächsführung zwischen Vorgesetztem und Mitarbeitenden. Hier wird zwar vom Verdacht des Alkoholmissbrauchs ausgegangen. Die Form der Gesprächsführung kann aber natürlich auch bei jedem andern Substanzmittelmissbrauch angewandt werden.

Im internen Stufeninterventionsplan, den du im QM-Handbuch des Wittekindshofes findest, sind Tipps zur Gesprächsführung hinterlegt.

Interventionen

Bevor es zu Verfehlungen kommt, die für alle Beteiligten erhebliche Konsequenzen haben kann, musst du eingreifen. Je eher desto besser. Für diesen Zweck hat der Wittekindshof einen Stufeninterventionsplan erstellt, der den Ablauf im Umgang mit einem/r gegebenenfalls suchterkrankten Kolleg*in deutlich und klar regelt. 

Zusammenarbeit mit BAP

Als Betriebliche Ansprechperson für Prävention (BAP) kann ich auf verschiedenen Ebenen mit dir als Führungskraft zusammenarbeiten:

Ich informiere dich und dein Team allgemein über das Thema Sucht/ Suchterkrankung bei Kolleginnen und Kollegen im Team und welche Möglichkeiten der Interventionen euch gegeben sind. Dazu komme ich gerne in eine eurer Teamsitzungen.

Bei einem Kollegin/ einer Kollegin sind bereits Auffälligkeiten vorgekommen, die auf eine Suchterkrankung schließen lassen. Jetzt stehst du vor der Aufgabe, gemäß des Stufeninterventionsplans, das Fürsorgegespräch zu führen. In dem Fall setzten wir uns im Vorfeld gemeinsam zusammen und besprechen ausführlich die Möglichkeiten der passenden Gesprächsführung. Nach dem Gespräch stehe ich dir für eine Reflektion gerne zur Verfügung, auch weitere Vorgehensweisen können wir dann besprechen. Ich begleite dich und dein Team während der ganzen Phase des Stufenplans, wenn ihr das möchtet.

Der Kollege/Die Kollegin hat sich erfreulicherweise für eine Therapie entschieden. Jetzt steht nach erfolgreichem Abschluss eine Wiedereingliederung in das Arbeitsleben an. Bei dir und in deinem Team herrscht Unsicherheit, weil ihr nicht wisst was euch zukünftig im Umgang mit dem Mitarbeitenden erwartet. Hier kann ich euch im Vorfeld ebenso durch Gespräche begleiten und unterstützten, damit einer guten Zusammenarbeit nichts im Weg steht.

Kontakt

Diakonin Svenja StörmerBAP Sucht & Psyche


Betriebliche Suchtprävention

Zur Kirche 2
32549 Bad Oeynhausen

Betriebliche Hilfsangebote